Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der H-FM GmbH für die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Für die Richtigkeit dieser Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeleitet werden. Verstößt der Empfänger hiergegen, so verpflichtet er sich zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der im Erfolgsfall angefallenen Provision, unter Verzicht auf einen Nachweis des tatsächlichen Schadens unsererseits.

3. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die vereinbarte Nachweis- oder Vermittlungsprovision zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Tätigwerden für die andere Seite ist uns gestattet.

4. Der Nachweis des Objekts durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebots zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, wie die Kenntnis des Objekts erlangt wurde. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der vorerwähnte Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien ist immer auf uns Bezug zu nehmen.

5. Die Maklerprovision aus der gesamten Kaufsumme ist fällig und zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten oder ortsüblichen Provision entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne unsere Mitwirkung oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn das Verfügungsrecht über ein Grundstück in anderer Form als durch Vertrag übertragen wurde oder wenn dritte -natürliche oder juristische- Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Analog gilt dies auch beim Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung. Die ortsübliche Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.

6. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

7. Von einem Vertragsabschluss muss uns auch nach Beendigung des Maklerauftrags unverzüglich unter Angabe des Objekts, des Vertragschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.

8. Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns Allein-Auftrag erteilt wurde. Im Falle eines Vertragsschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Maklerprovision.

9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Maklervertrag.

10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen/Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen oder bestätigt wurden. Die Einhaltung der Schriftform ist Voraussetzung zur Wirksamkeit und nicht abdingbar.

11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen sollten. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

12. Als Gerichtsstand wird unter Vollkaufleuten „Memmingen“ vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Anschrift

Raiffeisenstraße 7 (Engetried)
87733 Markt Rettenbach

Telefon

Telefon: 0 83 92 / 6 64
Telefax: 0 83 92 / 17 49
Mobil: 01 60 / 90 52 31 07

e-mail : office (at) h-fm.com

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